Risikostufen-Matrix gem. C-SchVO für das Schuljahr 2021/22
- Schüler/innen und Lehr- und Verwaltungspersonal an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, sowie 5 bis 8. Schulstufe AHS tragen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume MNS gem. § 26(2)
- Schüler/innen ab der 9. Schulstufe, Lehr- und Verwaltungspersonal tragen im gesamten Schulgebäude MNS gem. § 26(2)
- Nicht geimpfte SuS: verpflichtende Testung, 2 mal AGT, mind. 1 PCR, gem. § 26 (1)
- Nicht geimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal verpflichtende Testung, davon mind. 1 externe PCR Testung, gem. § 5 (3). Der Nachweis muss während des regelmäßigen Aufhaltens in der Schule bereitgehalten werden gem. § 5 (4).
- Keine Unterrichtsangebote mit Externen bzw. Kooperationen gem. § 28 (1)