Risikostufen-Matrix gem. C-SchVO für das Schuljahr 2021/22
- Schüler/innen, Lehr- und Verwaltungspersonal tragen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume MNS gem. § 19(2)
- Nicht geimpfte SuS: verpflichtende Testung, 2mal AGT, mind. 1 PCR gem. § 19 (1)
- Nicht geimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal verpflichtende Testung, davon mind. 1 externe PCR Testung, gem. § 5 (3).
Der Nachweis muss während des regelmäßigen Aufhaltens in der Schule bereit gehalten werden gem. § 5 (4) - Für schulfremde Personen gilt:
3 G Nachweis und Tragen eines MNS während des gesamten Aufenthalts gem. § 21 (1)