Informationen zur Befreiung vom Eigenanteil

Mittelschule II > Informationen zur Befreiung vom Eigenanteil

Das Schuldigitalisierungsgesetz sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. Laut Bundesrecht sind Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von der Zahlung gemäß Abs. 2 zu befreien, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft.

  • Bei Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe für ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind
    Wenn ein Geschwisterkind, mit welchem die Schülerin oder der Schüler im gleichen Haushalt lebt, im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe gemäß der §§ 9 oder 11 des Schülerbeihilfengesetzes 1983, BGBl. Nr. 455/1983 oder § 1 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, bezogen hat, oder
  • Bei Bezug von Mindestsicherung, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
    Wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt mit einem Bezug von Mindestsicherung, Sozialhilfe oder einer Ausgleichszulage gemäß § 292 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 18/1956, § 149 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, oder § 140 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978,
  • Bei Bezug von Notstandshilfe
    von Notstandshilfe gemäß § 33 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609/1977, lebt oder
  • Bei Befreiungen gemäß Rundfunkgebührengesetztes
    eine Befreiung von Gebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz, BGBl I 159/1999, vorliegt. (Details zu Befreiungsgründen)

Ansuchen um Befreiung vom Eigenanteil müssen bis spätestens 30. November 2022 eingereicht sein.


Sollte für Sie einer der oben angeführten Befreiungsgründe zutreffen, ersuchen wir Sie sich möglichst rasch die benötigten Dokumente bzw. Bescheide zu besorgen.
Bedenken Sie, dass zuständige Stellen für deren Überprüfung, Ausstellung und Übermittlung ebenfalls Zeit benötigen. Bei Verzögerungen können Sie unter Umständen das Zeitfenster zur Unterzeichnung der allgemeinen Vertragsbedingungen nicht einhalten.
Das Dokument ist dann bei der elektronischen Übermittlung der allgemeinen Vertragsbedingungen anzufügen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG, PNG, TIFF. Die Dateigröße darf maximal 3MB betragen.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu Ihrem Antrag auf Befreiung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an schuelerlaptops@bhag.gv.at oder direkt an den Support von OeAD Digitales Lernen (digitaleslernen@oead.at, Tel.: +43 720 080 356; Mo. – Fr.: 8:00 − 15:00 Uhr).

Genauere Informationen zur Befreiung vom Eigenanteil finden Sie unter:

Die BefreiungsgründeDie Befreiungstat

bestände & Tipps für das Einreichen eines Befreiungsantrages