Elterninformation (09.2021)

Mittelschule II > Elterninformation (09.2021)

Bruck an der Leitha, am 14. September 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Schuljahr 2020/21 wurde von Eltern der teilnehmenden Klassen und dem pädagogischen Team der MS 2 Bruck/Leitha die Entscheidung getroffen, an der Geräteinitiative (8-Punkte Plan) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung teilzunehmen.

Im Rahmen dieses Informationsschreibens werden die wichtigsten Fakten (Stand 10.09.21) und Beweggründe zusammengefasst.

Worum geht es bei der Initiative?

Im Rahmen der Initiative sollen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht in nahezu allen Unterrichtsfächern geschaffen und Schüler*innen, unabhängig von der Schulart, der Zugang zu digitaler Bildung ermöglicht werden.

Gründe für die Digitale Schule

  • Digitale Geräte (z. B. Smartphones oder Tablets) werden von Schüler*innen täglich verwendet. Wichtig ist, dass Kinder lernen, die Geräte bewusst und zielorientiert zu verwenden.
  • Der Einsatz digitaler Geräte schafft neue Möglichkeiten im Unterricht.
    Selbsterstellte Inhalte wie Videos, Präsentationen oder Simulationen können von allen Schüler*innen unter gleichen Voraussetzungen erstellt und präsentiert werden.
  • Praxisbeispiele von Schulen zeigen, dass viele Schüler*innen durch den digitalen Unterricht mehr Motivation bei der aktiven Gestaltung des Unterrichts zeigen.

Bezahlung & Befreiung

Von Eltern und Erziehungsberechtigten ist ein einmaliger Anteil von 25% des Gerätepreises zu bezahlen. Dieser wird in etwa 100,- Euro betragen und je nach Gerätetyp variieren.

Erziehungsberechtigte erhalten alle Detailinformationen dazu kurz vor Verteilung der Geräte durch die Schule.

Die Befreiung vom Eigenanteil ist möglich, wenn:

  • für ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe1 bezogen wurde.
  • die Schülerin/der Schüler in einem Haushalt lebt, in welchem die Mindestsicherung, Sozialhilfe oder eine Ausgleichszulage2 oder Notstandshilfe3 bezogen wird, oder
  • für den Haushalt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren4 vorliegt.

Erziehungsberechtige, die einen Antrag auf Erlass stellen, müssen auf elektronischem Wege einen Bescheid übermitteln, der den Bezug einer der oben genannten Leistungen bestätigt.

Die Elternbeiträge werden nur von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)eingehoben.
 

Ablauf des Bezahlungs- und Befreiungsprozesses:

  • Sie erhalten die allgemeinen Vertragsbedingungen und Zahlungsinformationen von der Schule. Ebenso die  Informationen zur Bezahlung, Links zu den Vertragsbedingungen und zum Befreiungsformular.
  • Sie bestätigen die Vertragsbedingungen digital.
  • Sie zahlen den Eigenanteil ein ODER Sie suchen um Befreiung vom Eigenanteil an.
  • Ihr Kind erhält das Gerät nach erfolgter Bezahlung in der Schule.

Die Übermittlung der Adressdaten erfolgt, bundesweit einheitlich und automatisiert, aus den Schülerverwaltungsprogrammen. Diese Vorgangsweise ist gesetzlich verankert. Schulen haben darauf keinen Einfluss.

Schulwechsel

Für den Fall, dass Ihr Kind durch einen Schulwechsel in eine Schule kommt, die einen anderen Gerätetyp einsetzt, erhält es ein passendes Geräte aus dem für die Tauschmöglichkeit auf den benötigten Gerätetyp geschaffenen Gerätepool.

Geräte, Entscheidung, Support

Im Rahmen der Ausschreibung wurden verschiedene Gerätetypen (Notebooks, Chromebooks, iPadOS Tablets, Android Tablets, Windows Tablets und Refurbished Notebooks) angeboten.
Die in der Stadtgemeinde Bruck/Leitha ansässigen teilnehmenden Schulen haben sich für Tablets mit Windows als Betriebssystem entschieden.
Ein wesentliches Kriterium für Windows Tablets mit Tastatur und Stift war, dass Betriebssystem und Bedienung Schüler*innen weitgehend aus dem Informatikunterricht vertraut sind, da die Schule mit Windowsgeräten ausgestattet ist.
Weiterer Beweggründe für die Wahl der Geräte:

  • Tablets sind leichter als Notebooks und
  • Kinder mit deren Bedienung oftmals vertraut.

Die Verwendung des digitalen Endgeräts entspricht der eines Schulbuchs.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Mit der Übergabe des Gerätes gehen das Eigentum, aber auch das Risiko und die Garantieverantwortung an Sie bzw. Ihr Kind über.
  • Ist das Gerät irreparabel beschädigt, muss ein neues Gerät durch die Erziehungsberechtigten beschafft werden.
  • Das Gerät soll zumindest vier Jahre für den Schulunterricht einsatzbereit sein. Das bedeutet, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter verantwortungsvoll mit dem Gerät umgehen muss.
  • Die reguläre Herstellergarantie von zwei Jahren wurde um weitere zwei Jahre verlängert, wodurch die Garantiezeit nun 4 Jahre beträgt. Die Garantie beinhaltet auch den Tausch des Akkus innerhalb von vier Jahren.
  • Das Land Niederösterreich erwägt eine Versicherung anzubieten, damit Ihnen z.B. bei Verlust keine Kosten entstehen.
  • Im Falle einer Reparatur wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, bis das Gerät zurückkommt.
  • Im Allgemeinen ist das Gerät in Haushaltsversicherungen gegen klassische Risiken im Bereich der Wohnungsräumlichkeiten mitversichert.

Verwaltung der Geräte, Software, Virenschutz

Für die Verwaltung der Geräte ist ein Mobile Device Management – kurz MDM – vorgeschrieben. Mit dem MDM kann zum Beispiel Software für die Geräte der Schüler*innen vorkonfiguriert und zentral, ohne Zutun der Eltern oder Schüler*innen, installiert werden.

  • An der MS2 Bruck/Leitha kommt Microsoft Intune als MDM zum Einsatz. Dies wurde vom Ministerium angekauft und steht allen teilnehmenden Schulen für die Verwaltung der Schüler*innengeräte zur Verfügung.
  • Zum aktuellen Zeitpunkt ist vorgesehen, dass die Einbindung der Geräte in die Verwaltung gemeinsam mit den Schüler*innen an der Schule vorgenommen wird.
  • Da die Geräte neben der Schule auch zu Hause für schulische Zwecke zum Einsatz kommen sollen, ist vorgesehen, dass für Installationsaufgaben (z. B.: Drucker, WLAN) ein Zugang mit entsprechenden Rechten eingerichtet ist.
  • Persönliche Daten der Schüler*innen (Mailverkehr, Internetverlauf, gespeicherte Dokumente) können von Administratoren nicht eingesehen werden.
  • Im Notfall – z. B. missglückte Installation – können die Geräte mittels MDM wieder auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und danach neu eingebunden werden. Dabei gehen alle lokal gespeicherten Daten verloren.
  • Eine Verwendung von Privatgeräten oder Geräten, die nicht in das MDM eingebunden sind, ist unzulässig.
  • Beim Ausscheiden aus der Schule geht das Gerät in das Eigentum der Schüler*innen über und wird vom MDM abgekoppelt.

In Niederösterreich ist die Einbindung der Schüler*innengeräte in Ikarus Antivirus zum Selbstkostenpreis angedacht. Bezüglich Kosten liegen noch keine Informationen vor.

Lieferung der Geräte

Die Windows Tablets wurden neu ausgeschrieben. Informationen zu ihrer Verfügbarkeit können nach Abschluss des Beschaffungsverfahrens (Oktober 2021) bekanntgegeben werden.

Aktivitäten an der Schule

Von Seiten des Schulerhalters wurden an der MS 2 bereits im Vorfeld die technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen. Alle Klassen und Funktionsräume verfügen über eine WLAN Anbindung. Die Bandbreite der Internetanbindung wurde entsprechend den Vorgaben des Ministeriums angepasst.

Die an der Schule tätigen Lehrer*innen nehmen zielgerichtet an Schulungen teil, die im Rahmen der Geräteinitiative angeboten werden.

Die Einarbeitung in Intune erfolgt laufend, damit nach erfolgter Lieferung und Bezahlung der Geräte möglichst rasch mit deren Verteilung und der Verwendung im Unterricht begonnen werden kann.

Als Leiterin der Schule möchte ich festhalten, dass die Initiative einen revolutionären Schritt zur Vermittlung digitaler Kompetenzen darstellt, der von vielen Seiten schon lange gefordert und herbeigesehnt wurde.
Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass eine erfolgreiche Umsetzung Zeit in Anspruch nimmt.

An die Bedienung der Geräte und Apps werden sich die Schüler*innen rasch gewöhnen. Die Vermittlung der Tatsache, dass das Tablet ein Arbeitsgerät ist, welches täglich zuverlässig funktionieren soll, wird neben ersten Unterrichtseinsätzen am Anfang stehen.
Die Schüler*innen erhalten auch neue Aufgaben. Zum Beispiel soll das Gerät:

  • täglich zwischen Schule und Elternhaus hin- und hergetragen werden
  • sorgsam behandelt werden
  • sinnvoller, zielgerichteter und gesetzeskonformer Einsatz – z. B. keine unerlaubte Ton- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichungen
  • aufgeladen in die Schule mitgenommen werden.

Für das Lehrer*innenteam bedeutet die Geräteinitiative des Bundes ebenfalls ein Umdenken. Der Umgang mit den Geräten muss geübt und gefestigt, bisher gewohnte Unterrichtsabläufe an das neue Angebot angepasst, angebotene Apps auf deren Eignung zum vermittelten Lehrstoff hin überprüft werden.

Damit aus dieser Initiative eine „gelungene Revolution“ wird, benötigen alle Beteiligten nicht nur Unterstützung sondern auch Zeit. Der erste und wichtigste Schritt für die tägliche Verwendung der digitalen Geräte im Unterricht wurde mit der Beschaffung gesetzt. Die nächsten Schritte folgen nach dem tatsächlichen Erhalt der Geräte. Erfolgreich werden sie dann, wenn wir bei allen Beteiligten gelegentlich Fehler zulassen, daraus und voneinander lernen.

Information zum 8-Punkte Plan finden Sie unter https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern. Die Seite https://www.saferinternet.at/ ist ein Ratgeber für Eltern, um ihre Kinder auf die Gefahren in der „digitalen Welt“ hinzuweisen und bei Problemen zu unterstützen. Sollten Sie Fragen zur Umsetzung an der MS 2 Bruck/Leitha, haben ersuche ich Sie, eine E-Mail an office@nms2bruck.at zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
DMS Mag. Margaretha Roth

Informationsschreiben als Download