Hochwasserkatastrophe − Regelung für betroffene Schülerinnen und Schüler

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Die heftigen Regenfälle und orkanartigen Böen haben dazu geführt, dass ganz Niederösterreich zum Katastrophengebiet erklärt wurde. […]

Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern/Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter (das ist zumeist die betroffene Gemeinde) oder der Direktion verständigt.

Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort von den Unwetterkatastrophen direkt betroffen ist und die deshalb am Montag, den 16. September 2024, nicht in der Schule erscheinen, gelten automatisch als entschuldigt.

Ebenso gelten Schülerinnen und Schüler automatisch als entschuldigt, die nicht zur Schule kommen können, weil ihnen auf Grund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der Schulweg nicht möglich ist oder weil der Schulweg infolge der Sturm- und Hochwasserschäden zu gefährlich wäre.

Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden Eltern/Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert. […]

Sofern die Situation es zulässt, wird mit Dienstag, den
17. September 2024, wieder ein weitgehend geordneter Schulbetrieb angestrebt.

Der Bildungsdirektor
HR Mag. Karl Fritthum

Quelle:
https://www.bildung-noe.gv.at/service/news/2024/2024/Hochwasserkatastrophe–Regelung-f-r-betroffene-Sch-lerinnen-und-Sch-ler-sowie-Lehrkr-fte-und-Verwaltungspersonal.html