Bruck an der Leitha, am 19. November 2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Bundesregierung hat einen bundesweiten Lockdown ab Montag, 22. November 2021, verordnet.
Der Schulbetrieb ist erneut von den Maßnahmen betroffen.
Laut Verordnung gelten folgende Regelungen:
- Der Schulbetrieb und Unterricht werden weitergeführt.
- Der Unterricht laut Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
- Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen.
Schüler:innen können je nach technischen Gegebenheiten am Unterricht virtuell teilnehmen. - Schüler:innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an den Klassenvorstand ist ausreichend.
- Abschlussklassen wird von Seiten des Ministeriums und der Schule empfohlen am Präsenzunterricht teilzunehmen.
- Für die Zeit des Lockdowns wird die Vermittlung von Unterrichtsinhalten den Gegebenheiten angepasst. Schüler:innen, welche sich entschlossen haben, nicht am Präsenzunterricht teilzunehmen, werden mit Lern- und Übungsaufgaben ausgestattet. Die Schüler:innen sind jedoch für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben selbst verantwortlich.
- Das Fernbleiben kann nur tageweise erfolgen. Stundenweises Fernbleiben ist wegen des verordneten Testsystems nicht möglich.
Schüler:innen, welche in die Schule kommen wollen, können unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen. - Das bestehende Testsystem bleibt aufrecht. Schüler:innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen – sei es auch nur tageweise – sind dazu verpflichtet, die behördlich vorgeschriebenen Tests zu absolvieren. Schüler:innen, welche am Tag der Testdurchführung gefehlt haben, sind wie bisher verpflichtet, die entsprechenden externen Testnachweise zu erbringen.
- Das Tragen von MNS wird erweitert.
Alle Schüler:innen müssen ab 22. November 2021 im gesamten Schulgebäude zumindest MNS tragen. Dies gilt auch während des Unterrichts in allen Klassen- und Gruppenräumen. Entsprechende Maskenpausen werden eingehalten. - Schriftliche Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests werden, je nach Möglichkeit, auf einen Termin nach dem Ende des Lockdowns verschoben.
- Schüler:innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sollen sich bei Fragen an die zuständige Lehrkraft wenden. Diese Kontaktaufnahme kann beispielsweise im Chat von Teams bzw. per E-Mail erfolgen.
Bedenken Sie, dass eine Antwort keinesfalls unmittelbar erfolgen kann. Anders als in den bisherigen Lockdownphasen findet der Unterricht laut Stundenplan statt. Dies bedeutet, dass die Beantwortung der Fragen nur in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen kann.
Wie Sie den oben angeführten Regelungen entnehmen können, unterscheidet sich die Vorgangsweise wesentlich von den bisherigen Lockdowns. Da der Erlass des Ministeriums erst nach Ende der letzten Unterrichtsstunde übermittelt wurde, konnten wir nicht erheben, wie viele Schüler:innen den Präsenzunterricht besuchen bzw. fernbleiben werden.
Teilen Sie dem Klassenvorstand Ihres Kindes verlässlich bis Sonntag, 21. November 2021, 12.00 Uhr per Schoolfox mit, ob eine Teilnahme am Unterricht erfolgt oder nicht.
Wir informieren Sie weiterhin laufend über aktuelle Verordnungen bzw. Änderungen. Überprüfen Sie daher bitte einmal täglich Schoolfox bzw. die Schulhomepage.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Margaretha Roth, DMS