Ab Dienstag, 15. Juni 2021, treten folgende Änderungen in Kraft:
- Die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler*innen der Unterstufe fällt.
In Klassenräumen muss während des Unterrichts, sobald die Schüler*innen ihre Plätze eingenommen haben, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden.
Beim Verlassen des Sitzplatzes ist diese jedoch wieder aufzusetzen. - Beim Betreten des Schulgebäudes, in den Pausen sowie beim Bewegen durch das Schulgebäude besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung einen MNS oder einen FFP2-Maske zu tragen.
Das freiwillige Tragen einer Maske am Platz ist natürlich gestattet. - Für bestimmte Situationen können Lehrer*innen weiterhin die Verwendung eines MNS oder einer FFP2-Maske anordnen.
- Alle angeführten Maßnahmen gelten für Schüler*innen und Lehrer*innen.
- Wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung gegeben ist, sind in geschlossenen Räumen Singen, Bewegung und Sport ohne Maske erlaubt.
- Schulische Kooperationen sind unter Wahrung der oben angeführten Regel erlaubt.
Dies gilt z. B. für Beratung, Information, Unterrichtsergänzung usw. - Eine vorläufige Fassung der geänderten Maßnahmen finden Sie unter: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb20210118.html
- Am Montag, 14.6.2021, gelten die Hygieneregelungen noch wie gehabt.