Lockerungen im Schulbetrieb ab Dienstag, 15. Juni 2021

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Ab Dienstag, 15. Juni 2021, treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler*innen der Unterstufe fällt.
    In Klassenräumen muss während des Unterrichts, sobald die Schüler*innen ihre Plätze eingenommen haben, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden.
    Beim Verlassen des Sitzplatzes ist diese jedoch wieder aufzusetzen.

  • Beim Betreten des Schulgebäudes, in den Pausen sowie beim Bewegen durch das Schulgebäude besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung einen MNS oder einen FFP2-Maske zu tragen.
    Das freiwillige Tragen einer Maske am Platz ist natürlich gestattet.

  • Für bestimmte Situationen können Lehrer*innen weiterhin die Verwendung eines MNS oder einer FFP2-Maske anordnen.

  • Alle angeführten Maßnahmen gelten für Schüler*innen und Lehrer*innen.

  • Wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung gegeben ist, sind in geschlossenen Räumen Singen, Bewegung und Sport ohne Maske erlaubt.

  • Schulische Kooperationen sind unter Wahrung der oben angeführten Regel erlaubt.
    Dies gilt z. B. für Beratung, Information, Unterrichtsergänzung usw.

  • Eine vorläufige Fassung der geänderten Maßnahmen finden Sie unter: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb20210118.html
  • Am Montag, 14.6.2021, gelten die Hygieneregelungen noch wie gehabt.