Bruck an der Leitha, am 04. Februar 2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nach dem derzeitigen Informationsstand befinden sich, wie geplant, ab Montag, 8. Februar 2021, Mittelschulen im Schichtbetrieb. Das bedeutet, dass die Schüler*innen in Gruppen zu teilen sind, die abwechselnd am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Gruppenzuteilung wurde bereits vor den Semesterferien per Schoolfox an Sie übermittelt.
Laut Erlass des Bundesminsteriums für Bildung, Wisschenschaft und Forschung findet in der Woche vom 08. bis 12. Februar der Präsenzunterricht für Schüler*innen der Gruppe A am Montag und Dienstag statt, für die Gruppe B am Mittwoch und Donnerstag. Am Freitag ist Distance – Learning – Tag.
In der Woche vom 15. bis 19. Februar findet für die Gruppe B der Präsenzunterricht am Montag und Dienstag statt, für Schüler*innen der Gruppe A am Mittwoch und Donnerstag. Freitag ist wieder Distance – Learning – Tag.
Der Grund für den Wechsel der Anwesenheitstage ist, dass die Stundenpläne nahezu unverändert beibehalten werden sollen. Somit wird gewährleistet, dass Schüler*innen zumindest jede zweite Woche in jedem Gegenstand an der Schule unterrichtet werden.
Die Schulen sind nach wie vor für Betreuung offen. Dieses Angebot soll jedoch von Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung nicht sichergestellt werden kann.
Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung ist der am Schulstandort angebotene anterio-nasale Selbsttest („Nasenbohrertest“).
Auf Grund der Anordnungen des Unterrichtsministeriums sind alle Schüler*innen verpflichtet, sich am ersten Tag der Anwesenheit in der Schule (Präsenzunterricht bzw. Betreuung) unter Aufsicht selbst zu testen. Sollte Ihr Kind in derselben Woche mehr als zwei Tage die Schule besuchen, ist dieser Test ein weiteres Mal durchzuführen.
Die Tests werden jeweils am Montag und Mittwoch durchgeführt und gelten für zwei Schultage.
Grundsätzlich gilt: Schüler*innen, deren Eltern die Zustimmung zum Selbsttest verweigern, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder an der Schule beaufsichtigt werden.
Befreit sind laut Erlass nur jene Schüler*innen, die bereits an COVID-19 erkrankt waren und eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen können. Sowohl die Bestätigung als auch Test dürfen jedoch nicht älter als sechs Monate sein.
In Mittelschulen ist von allen Schüler*innen im gesamten Schulgebäude ein MNS zu tragen.
Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schüler*innen. Eine Verletzung dieser Pflichten löst entsprechende rechtliche Folgewirkungen aus (von der Zurechtweisung bis hin zur Suspendierung).
Auf Grund vereinzelter Schreiben an die Schule möchte ich Sie darüber informieren, dass Schulen an Weisungen, Verordnungen und Bescheide gebunden sind. Diese hat auch das Team der MS 2 umzusetzen. Beim Erhalt einer Androhung von Strafanzeigen, Haftungsklagen, etc. werden Sie darüber informiert, dass wir das Schreiben zur Kenntnis genommen und zur weiteren Veranlassung an die Bildungsdirektion übermittelt haben.
Durch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts besteht die Chance in den so sehr vermissten, gewohnten Schulalltag zurückzukehren, anfänglich für zumindest zwei Unterrichtstage pro Woche.
Motivieren Sie Ihr Kind/Ihre Kinder zur Einhaltung der geltenden Regeln und Verordnungen, auf dem Schulweg und auch in der Schule.
Wir erleben momentan keine einfachen Zeiten, aber je konsequenter Richtlinien und Verordnungen umgesetzt werden, umso eher kann ein regulärer Schulalltag im Sinne aller Beteiligten gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Margaretha Roth, DMS