Sommerschule

Bruck an der Leitha, am 17. August 2020

Die Sommerschule an der NMS 2 Bruck/Leitha findet vom 24. August bis 4. September 2020 Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr statt.
Alle angemeldeten Schüler*innen werden von den Unterrichtskräften angehalten, sich an die Hausordnung und die geltenden Covid-19 Maßnahmen zu halten. Um Ihr Kind optimal auf den Start vorzubereiten, wollen wir vorab mit den wichtigsten Punkten der Hausordnung vertraut zu machen.

Was ist zu beachten?

  • Das Betreten des Schulhauses ist ab 07.50 Uhr ausschließlich teilnehmenden Schüler*innen über den Schülereingang und die Garderobe gestattet. Ab 08.00 Uhr wird dieser Eingang aus Sicherheitsgründen wieder versperrt.
    Sollte Ihr Kind Verspätung haben, ist das Betreten der Schule über den Haupteingang möglich.
  • Für Eltern/Erwachsene ist im Bedarfsfall das Betreten des Schulhauses über den Haupteingang gestattet. Bitte benutzen Sie die Glocke.
  • An der NMS 2 besteht für Schüler*innen Hausschuhpflicht. Geben Sie bitte Ihrem Kind Hausschuhe mit ein Sackerl zur Aufbewahrung mit.
  • Für den Unterricht werden, nach heutigem Wissensstand, ein linierter Block sowie eine Federschachtel mit Bunt-, Bleistiften, Radiergummi, Lineal, Füllfeder/Kugelschreiber, Kleber und Schere benötigt.
  • Geben Sie Ihrem Kind bitte eine Jause mit. Der Jausenverkauf findet erst wieder im nächsten Schuljahr statt.
  • Gemeinsam mit den Elternvertretern der NMS 2 wurde der Beschluss gefasst, dass die Mitnahme von stark zuckerhaltigen Getränken (z.B. Coca-Cola) und Energydrinks nicht gestattet ist. Diese Regel gilt auch für alle Schüler*innen, die an der Sommerschule teilnehmen.
  • Sollte Ihr Kind an der Teilnahme der Sommerschule verhindert sein, sind Sie verpflichtet, die Direktion der NMS 2 Bruck/Leitha darüber zu informieren. Diese Information muss vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Erinnern Sie Ihr Kind bitte noch einmal daran, dass Covid-19 Maßnahmen – Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen – nach wie vor gelten, und die Einhaltung dieser Maßnahmen der Gesundheit sowie Aufrechterhaltung eines normalen Alltags allen Teilnehmer*innen dienlich ist.

                                                                                                                   Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                                    Mag. Margaretha Roth