Schreiben der Schulleitung – Hygienemaßnahmen

Mittelschule II > Schreiben der Schulleitung – Hygienemaßnahmen

Bruck an der Leitha, am 08. Mai 2020

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

mit 18. Mai beginnt wieder der Unterricht an der NMS 2 Bruck/Leitha. Bedingt durch die Corona-Pandemie haben sich allerdings die Rahmenbedingungen für den Schulweg, das Betreten des Schulhauses, das Verhalten im Schulhaus und die Unterrichtserteilung grundlegend geändert.
Die Erstinformation mit der Gruppeneinteilung haben Sie am Montag, 04. Mai, per Schoolfox erhalten. In diesem Schreiben möchte ich Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen informieren.
Bitte besprechen Sie zu Hause mehrmals mit Ihrem Kind/Ihren Kindern die nachstehenden Maßnahmen. Die geänderten Rahmenbedingungen müssen letztendlich von den Schüler*innen und Lehrer*innen gleichermaßen umgesetzt werden. Je besser alle Beteiligten informiert sind und die Neuerungen verinnerlicht haben, desto leichter fällt die Umsetzung.
Die nachstehenden Maßnahmen sind von der vorgesetzten Dienstbehörde in Form des „Hygienehandbuch des Bundesministeriums für Bildung, Wirtschaft und Forschung (2020)“ versandt worden und sind nun von den Schulen umzusetzen. Abweichungen von diesen Maßnahmen sind nicht zulässig.

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichsten Punkte.


Ich bedanke mich für Ihre Kooperation und Unterstützung. Die gewissenhafte Umsetzung dieser Maßnahmen dient in erster Linie der Gesundheit Ihrer Kinder und aller Mitmenschen.

Mit freundlichen Grüßen
DNMS Margaretha Roth

Hygienemaßnahmen


5 wichtige Gebote zur Gesunderhaltung

  1. Abstand halten

  2. Hände gründlich mit Seife waschen oder desinfizieren

  3. Nicht das Gesicht und keine fremden Gegenstände berühren

  4. Auf Atemhygiene achten
    Niesen oder Husten in die Armbeuge

  5. Mund-Nasen-Schutz-Masken tragen


Vorbereitung für den Weg zur Schule und für den Unterrichtstag

  • Schüler/innen, die krank sind, sich krank fühlen oder Symptome zeigen, müssen zu Hause bleiben.

  • Erinnern Sie Ihr Kind bitte daran, auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln den Abstand von einem Meter immer einzuhalten.

  • Bringen Sie, wenn möglich, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule.
    Wir wissen, dass die Parkmöglichkeiten direkt vor der Schule eingeschränkt sind, und ein sicheres Aussteigen von Kindern am Raiffeisengürtel nicht immer gegeben ist.

  • Jede Schülerin/Jeder Schüler muss mit einer Maske in die Schule kommen.
    Ohne Mund-Nasen-Schutz-Maske dürfen Schüler*innen das Schulhaus nicht betreten.

  • Kontrollieren Sie bitte mit Ihrem Kind/Ihren Kindern die Schultaschen und Federschachteln auf Vollständigkeit.
    Solange die Maßnahmen aufrecht sind, ist es nicht zulässig, von Mitschüler*innen Material auszuborgen. Schüler*innen dürfen nur die eigenen Schulsachen (Zirkel, Lineal, Stifte, Bücher,…) verwenden.

  • Bis zur Aufhebung der Maßnahmen ist der Jausenverkauf in der Schule untersagt. Geben Sie Ihrem Kind daher ausreichend zu essen und zu trinken mit. Achten Sie bei den Getränken bitte darauf, dass sie nicht zuckerhaltig sind.
    Sollte Ihr Kind Leitungswasser trinken, geben Sie bitte einen Becher mit, nach Möglichkeit beschriftet. Direktes Trinken bei der Wasserleitung ist nicht gestattet.


Ankommen in der Schule

  • Das Schulhaus und die Klassenräume sind ab 07:15 Uhr für Schüler*innen geöffnet.

  • Beim Eintreffen vor und im Schulgebäude ausreichend Abstand von mindestens einem Meter (Babyelefant) zu anderen Personen einhalten.

  • Die Türen zur Zentralgarderobe stehen offen.
    Türen und Türgriffe dürfen nicht berührt werden.

  • Beim Betreten der Schule müssen Schüler*innen beide Hände frei haben, damit die Hände ungehindert und rasch desinfiziert werden können.

  • Das Schulhaus darf nur mit einer Mund-Nasen-Schutz-Maske betreten werden. Diese darf auch auf dem Weg in die Klasse nicht abgelegt werden.

  • Nach dem Wechsel der Schuhe und dem Ablegen der Jacken bei den Spinden sind die Schüler*innen angehalten, direkt und zügig in ihre Stammklasse zu gehen und ihre Plätze einzunehmen. Es ist für Schüler*innen nicht zulässig, sich frei im Schulhaus zu bewegen. Dazu zählt auch der Gang auf die Toilette.

  • Die Schüler*innen werden in der 1. Unterrichtsstunde über die Hygienemaßnahmen an der NMS 2 ausführlich informiert.


Verhalten in den Stunden

  • Jeder Schülerin/Jedem Schüler ist ein Platz in der Klasse zugewiesen.
    Die zugewiesenen Arbeitsplätze dürfen nicht getauscht und Tische nicht verschoben werden.

  • Die Schüler*innen bleiben ausschließlich in ihrer Stammklasse.

  • Die Maske darf nur auf dem eigenen Platz abgenommen werden.
    Beim Verlassen der Klasse ist immer die Mund-Nasen-Schutz-Maske anzulegen.

  • Desinfektionsmittel werden im Bedarfsfall ausschließlich von Schulwarten und Lehrer*innen ausgegeben.

  • Ausleihen von Büchern und anderen Gegenständen ist nicht gestattet.

  • Der Gang zum WC wird während der Unterrichtszeit gestattet, um einen Stau bei den Toilettanlagen zu vermeiden.


Verhalten in den Pausen

  • Es darf zu keiner Durchmischung der Klassen kommen.
     
  • Bei Schlechtwetter bleiben die Schüler*innen in den Klassen auf ihren Plätzen.

  • Bei Schönwetter gehen die Schüler*innen klassenweise mit Jause und Getränk in den Schulgarten. Dabei ist ebenfalls der Sicherheitsabstand einzuhalten, und die Klassen dürfen nicht durchmischt werden.

  • Während der Pause werden die Klassenzimmer gelüftet.

  • Nach Pausenende gehen die Schüler*innen klassenweise in die Unterrichtsräume zu den ihnen zugewiesenen Plätzen.

  • Nach den Pausen sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.


Verlassen des Schulhauses

  • Die Schüler*innen gehen klassenweise und zeitlich gestaffelt, unter Einhaltung der Abstandsregeln, in Begleitung von Lehrer*innen in die Zentralgarderobe.
  • Das Schulhaus verlassen die Schüler*innen einzeln.
  • Für Schüler*innen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, gelten die gleichen Verhaltensregeln wie auf dem Weg zur Schule.


Hinweise für Eltern

  • Sprechstunden finden nur telefonisch statt.

  • Eltern, Erziehungsberechtigte und schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung und mit Mund-Nasen-Schutz-Maske betreten.

Download der Hygienemaßnahmen


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