Risikostufen-Matrix gem. C-SchVO für das Schuljahr 2021/22
- AG-Tests erfolgen freiwillig gem. § 14
- Nicht geimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal verpflichtende Testung, davon mind. 1 externe PCR Testung, gem. § 5 (3). Der Nachweis muss während des regelmäßigen Aufhaltens in der Schule bereitgehalten werden gem. § 5 (4).
- Für schulfremde Personen gilt:
3 G Nachweis und Tragen eines MNS während des gesamten Aufenthalts gem. § 5 (1)