Beurteilungskriterien der Mittelschule

Mittelschule II > Beurteilungskriterien der Mittelschule

gültig ab dem Schuljahr 2020/21

Mit dem Beginn des Schuljahres 2020/21 ersetzt die Mittelschule (MS) die Neue niederösterreichische Mittelschule (NNöMS). Alle Schüler*innen mit einem positiven Abschluss der Volksschule sind berechtigt eine Mittelschule zu besuchen.

Auf der 5. Schulstufe wird das Notensystem der Volksschule in allen Unterrichtsgegenständen unverändert fortgeführt. Die Gegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik werden im Team-Teaching unterrichtet.

Ab der 6. Schulstufe wird bei der Beurteilung der Leistungen der Schüler*innen in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch zwischen den Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ unterschieden. In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1 bis 5 möglich, wobei die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ jenen der AHS-Unterstufe entsprechen sollen.

Die nachstehende Abbildung veranschaulicht das Verhältnis der Notenskalen und die für das Erreichen der Note benötigten Prozentwerte.

Im Gegensatz zur NMS können im Leistungsniveau „Standard“ Schüler*innen mit Gut und Sehr gut benotet werden.

Die erstmalige Zuordnung von Schüler*innen zu einem Leistungsniveau hat zu Beginn des Schuljahres nach einem Beobachtungszeitraum von höchstens zwei Wochen zu erfolgen und ist im Rahmen einer Konferenz durch die unterrichtenden Lehrer*innen vorzunehmen.
Während des Unterrichtsjahres kann jederzeit die Zuordnung zu einem anderen Leistungsniveau erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers im betreffenden Gegenstand über einen längeren Zeitraum konstant sind.

Schularbeiten werden für das jeweilige Leistungsniveau individuell zusammengestellt, so dass sie den gesetzlichen Vorgaben des Lehrplans entsprechen.

In der Schulnachricht bzw. im Jahreszeugnis wird ausgewiesen, nach welchem Leistungsniveau die Beurteilung vorgenommen wurde.
Sollte im Leistungsniveau „Standard AHS“ im Jahreszeugnis eine negative Beurteilung vorgenommen werden müssen, ist trotzdem ein Aufstieg in die nächste Schulstufe möglich. In diesem Fall ist jedoch in dem betroffenen Unterrichtsfach im folgenden Schuljahr das Leistungsniveau „Standard“ zu besuchen. Alle Schüler*innen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ sind nach der 8. Schulstufe (4. Klasse) zum Übertritt in eine berufsbildende höhere Schule (BHS) sowie AHS berechtigt. Selbiges gilt, wenn in der Gruppe „Standard“ die Beurteilung mit den Noten „Sehr gut“ bzw. „Gut“ erfolgt.