Informationen zum Schulbetrieb ab 28. Februar 2022

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Bruck/Leitha, am 28.02.2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ein neuer Erlass regelt den Schulbetrieb ab 28. Februar 2022. (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html).

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Seit Montag, 21. Februar 2022, besteht bereits für alle Schüler: innen keine Maskenpflicht am Sitzplatz, in Gemeinschaftsräumen und außerhalb der Klasse besteht sie weiterhin.
  • Mit Montag, 28. Februar 2022, gilt Präsenzpflicht für alle Schüler:innen. Es gelten die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs.
  • Für Schüler: innen, welche selbst oder deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören, sich aus Gründen, die mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden.
    Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens. Die Schulleitung ist verpflichtet, Atteste zurückzuweisen, wenn nicht folgende Informationen fehlen:
  • Ausstellende/r Ärztin/Arzt
  • Ort und Datum der Ausstellung,
  • Namentliche Nennung der Person, auf welche sich das Attest bezieht
  • Begründung für die ärztliche Entscheidung
  • Für Schüler: innen, die von der Präsenzpflicht ausgenommen sind oder sich in Quarantäne befinden, gelten dieselben Regelungen wie im Krankheitsfall. Unterrichtsinhalte sind nachzuholen und selbstständig zu erarbeiten.
  • Kein automatisches Umstellen auf Distance – Learning bei Verdachtsfällen.
    Zukünftig erfolgt dies ausschließlich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde.
  • Unterrichtsangebote durch außerschulische Einrichtungen (Vereine, etc.) bzw. Referent: innen und Kooperationen mit diversen Anbietern sind unter Einhaltung der 3G Regeln wieder möglich.
  • Testungen bleiben wie bisher aufrecht.
    Montag: Antigen (AG) und PCR – Test,
    Mittwoch: PCR – Test
    Für Genesene gilt: innerhalb von 60 Tagen weder PCR noch AG.

Die Schulleitung kann, unabhängig von der bundeslandspezifischen Risikolage, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 vorübergehend folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Anordnung des Tragens eines MNS bzw. einer FFP2-Maske
  2. Änderung der Testfrequenz
  3. Festlegung eines zeitversetzten Unterrichtsbeginns und gestaffelter Pausenzeiten

Die Maßnahmen 1 und 2 bedürfen jedoch

  • der Zustimmung durch die Bildungsdirektion und
  • sind auf höchstens eine Woche beschränkt.

Bei Maßnahme 3 ist die Bildungsdirektion zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Margaretha Roth, DMS