Regelungen für „distance learning“ ab 29.11.2021

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Bruck/Leitha, am 28.11.2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in der aktuellen Verordnung der Bildungsdirektion Niederösterreich wurden folgende Regelungen für den ortsungebundenen Unterricht („distance learning“) festgelegt.

In der Verordnung ist angeführt, dass jene Fälle als positiv gewertet werden, die mittels PCR-Test (Gurgeltest) nachgewiesen wurden. Für Schüler:innen, die im Zuge des Anti-Gen Tests in der Schule ein positives Testergebnis erhalten, trifft dies erst dann zu, wenn das positive Ergebnis durch einen externen Test bestätigt wurde.

Vollimmunisierte Schüler:innen sowie Lehr-/Betreuungspersonen werden bei Einstufung als Kontaktperson 1 immer zu Kontaktperson 2 herabgestuft.

  1. Eine Schülerin oder ein Schüler ist COVID-19 positiv

    Die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler wird abgesondert.

    Alle Schülerinnen und Schüler, die direkt neben, vor oder hinter der positiven Schülerin oder dem positiven Schüler gesessen sind, werden als Kontaktperson 1 abgesondert. Bei negativem PCR-Test erfolgt die Aufhebung der Maßnahme nach
    5 Tagen, sonst nach 10 Tagen.

    Alle sonstigen engen Kontakte der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers im Schulumfeld werden ebenfalls als Kontaktperson 1, unabhängig von der Sitzposition, abgesondert.

    Alle anderen Schüler:innen im Klassenverband sowie Lehr-und Betreuungs-personen, die länger als 15 Minuten in der Klasse/Gruppe anwesend waren, werden als Kontaktperson 2 (für 5 Tage) eingestuft.

    Wenn keine feste Sitzplatzverteilung besteht und eine Durchmischung des Unterrichts durch geeignete Maßnahmen nicht ausgeschlossen wurde (z.B. Sportunterricht, Werkunterricht, Kochunterricht, etc.), werden die gesamte Klasse/Gruppe sowie Lehr- und Betreuungspersonen als Kontaktperson 1 abgesondert.
    Ab diesem Zeitpunkt befindet sich die gesamte Klasse automatisch im ortungebundenen Unterricht („distance learning“).

  2. Zwei Schüler:innen sind innerhalb von 5 Tagen COVID-19 positiv

    Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse/Gruppe werden als Kontaktperson 1 abgesondert. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich die Klasse automatisch im ortsungebundenen Unterricht („distance learning“).

  3. Ortsungebundener Unterricht („distance learning“) aufgrund einer Verordnung der Bildungsdirektion

    Sollte die Gesundheitsbehörde nicht tätig werden können oder nicht alle Schüler:innen einer Klasse abgesondert werden, ist auch die Bildungsdirektion ermächtigt, den ortsungebundenen Unterricht („distance learning“) anzuordnen.

    Dieser Fall kann eintreten, wenn es nachweislich zwei oder mehr PCR-bestätigte positive Fälle von Schüler:innen innerhalb von drei Schultagen in einer Klasse gibt.
    Die Anordnung des ortsungebundenen Unterrichts („distance learning“) erstreckt sich dabei nur auf eine Klasse oder jene Klassen, in welchen die in der Verordnung genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und endet nach 5 Kalendertagen.

Die in der Verordnung angeführten Punkte können jederzeit auch für eine Klasse der MS 2 Bruck/Leitha zutreffen.
Ich ersuche Sie daher eindringlich, Schoolfox mehrmals täglich auf neue Nachrichten zu überprüfen, eventuelle Änderungen der Telefonnummer der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand bekanntzugeben, und im Falle eines Anrufes durch die Schule so rasch als möglich zurückzurufen.

Herzlichen Dank für Ihre Kooperation!

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Margaretha Roth, DMS